Gemeinde Altendiez

Lahnblickhalle

Hier für eine Familienfeier dekoriert.

Die Lahnblickhalle und die angeschlossene Gaststätte “Bimbesstubb” befindet sich gegenüber dem Sportplatz am südlichen Ortsrand von Altendiez. Sie ist Treffpunkt, Veranstaltungsort aber auch Sportstätte der Gemeinde Altendiez und bietet beste Voraussetzungen für alle kleinen und großen Events.

Es besteht die Möglichkeit die Lahnblickhalle für Veranstaltungen zu mieten. Folgende Räumlichkeiten stehen zur Auswahl:

  1. Gesamte Halle, 300 m2, max. 260 Sitzplätze mit Tischen und einer Bühne 40 m2
  2. Großer Teil der Halle, 2/3 der Halle
  3. Kleiner Teil der Halle, 1/3 der Halle
  4. Mehrzweckraum

Die Bewirtschaftung kann durch den Pächter der Gaststätte oder in eigener Regie erfolgen.

Die Erlaubnis der Benutzung und die Terminvergabe obliegt ausschließlich der Ortsgemeinde.

Die Speisegaststätte “Bimbes-Stubb” ist u.a. für Vereinsveranstaltungen und private Familienfeiern bestens geeignet. Zwei Gasträume mit angeschlossener Bundeskegelbahn und Außengastronomie werden geboten.

Alles Weitere, u.a. auch die Gebührenordnung, regelt die Satzung zur Benutzung der Lahnblickhalle Altendiez und die jeweils gültige Haushaltssatzung.

Für die Benutzung der Lahnblickhalle werden gemäß Haushaltssatzung 2019 folgende Gebühren erhoben:


1) Trauerfeiern

  • kleiner Saal 90,00 Euro
  • großer Saal 135,00 Euro
  • ganzer Saal 180,00 Euro

2) Familienfeiern und Jubiläen

  • kleiner Saal 150,00 Euro
  • großer Saal 225,00 Euro
  • ganzer Saal 300,00 Euro

3) Die Benutzungsgebühr nach den Ziffern (1) und (2) entfällt, wenn die Bewirtschaftung durch die Pächterin/den Pächter der Gaststätte erfolgt.

4) Für Veranstaltungen nach der Ziffer (3) zahlt die Pächterin/der Pächter eine Nebenkostenpauschale von jeweils 60,00 Euro. Diese Pauschale entfällt bei Veranstaltungen der ortsansässigen Vereine.

5) Die Nutzung der Lahnblickhalle durch die Pächterin/den Pächter ist bis auf die in Abs. (4) genannte Nebenkostenpauschale kostenlos und zwar auch dann, wenn sie/er Eintritt erhebt.

6) Bei einer Benutzung durch Vereine ohne Entgelt mit eigener Bewirtschaftung werden folgende Gebühren erhoben: Die erste Veranstaltung im Jahr ist frei.

  • kleiner Saal 135,00 Euro
  • großer Saal 225,00 Euro
  • ganzer Saal 360,00 Euro

7) Bei einer Nutzung der Lahnblickhalle durch Vereine mit eigener Bewirtschaftung gegen Entgelt und Erhebung von Eintritt werden folgende Benutzungsgebühren erhoben: Die erste Veranstaltung im Jahr ist frei.

  • kleiner Saal 180,00 Euro
  • großer Saal 270,00 Euro
  • ganzer Saal 450,00 Euro

8) Es wird in jedem Fall eine Nebenkostenpauschale von 40,00 Euro für die Benutzung der Toilettenanlage erhoben.

9) Für Veranstaltungen durch nicht ortsansässige Personen oder Organisationen (§ 1 Abs. 2 der Benutzungsordnung) wird eine Sondervereinbarung gemäß § 7 Abs. 9 KAG abgeschlossen.

10) Bei einer Nutzung der Halle für Disco- und ähnliche Veranstaltungen beträgt die Nutzungsgebühr 900,00 Euro zuzüglich einer Nebenkostenpauschale für die Toiletten von 75,00 Euro.

11) Bei der Nutzung des Mehrzweckraumes als Partyraum beträgt die Nutzungsgebühr 100,00 Euro.

12) Die Nutzungsgebühren müssen spätestens 1 Woche vor der Nutzung gezahlt werden.

13) Für alle Nutzungen wird eine Kaution von 200,00 Euro erhoben. Die Kaution wird mit den Gebühren gezahlt. Die Rückzahlung erfolgt unverzüglich nach der jeweiligen Veranstaltung, wenn keine Beanstandungen vorliegen.